Bamberg. Jesus Christus, der göttliche Wanderprediger aus Nazareth bei der Berufung der zwölf Apostel (Matth. 10): “Umsonst habt ihr’s empfangen, umsonst gebt es auch. Ihr sollt weder Gold noch Silber noch Kupfer in euren Gürteln haben, auch keine Tasche für den Weg, auch nicht zwei Hemden, keine Schuhe, auch keinen Stecken. Denn ein Arbeiter ist seiner Speise wert.” Es hat wohl nicht lange gedauert, bis die auf Petrus, den Fels, gegründete Kirche diese Ansage ihres Schöpfers in den Wind geschlagen hat. Das Wort Gottes wird längst nicht mehr umsonst gepflegt und weitergegeben. Im Geschäft mit der Ewigkeit sind Reichtümer gehortet worden und riesige Geldbeträge zu verwalten. Das Erzbistum Bamberg zum Beispiel weist im Finanzbericht für 2021 ein Vermögen von 839 Millionen Euro aus. Das Eigenkapital beläuft sich auf 575 Millionen Euro. Der Bistumshaushalt für 2023 hat ein Volumen von 233,5 Millionen Euro.
So armselig wie Jesus das wollte, tritt die Katholische Kirche höchstens noch in den Armutsregionen unserer Welt in Erscheinung. Immerhin kann sie dort mit Geld aus den reichen Ländern Gutes bewirken. Doch dabei handelt es sich in der Summe um die milden Gaben, die mit Hilfe von Almosen des Kirchenvolks oder in Deutschland sogar aus Kirchensteuern bestritten werden. Man überanstrengt sich dabei nicht: Die Erzdiözese Bamberg stellt in ihrem Haushalt für 2023 genau 2,459 Millionen für “missions- und weltbezogene Unterstützung” bereit, kaum mehr als ein Prozent. Für Caritas, soziale Dienste und Kindertagesstätten in der Erzdiözese stehen 24,8 Millionen Euro (3 weniger als 2020) bereit, ganze 10,6 Prozent des Budgets. Das ist weniger, als die “allgemeine Verwaltung” des Erzbistums verzehrt: 28,8 Millionen Euro.
Ähnliche Verhältnisse trifft man in den Haushaltsplänen der beiden reichsten deutschen Erzbistümer an. In Köln werden knapp eine Milliarde Euro bewegt, Münchens Budget geht auf die 900 Millionen zu. Alles weit weg von dem Auftrag des Erlösers, um der Vollkommenheit willen “alles zu verkaufen und den Erlös den Armen zu geben”. Die von Papst Franziskus angekündigte “arme Kirche für die Armen” – gibt es freilich auch. Woanders halt, nicht hier.
Mittlerweile gewähren die katholischen Bistümer übers Internet Einblicke in ihr Finanzgebaren und streuen über ihre Pressestellen sogar Haushaltsberichte in die Medien. Diese Texte werden von vielen Redaktionen ohne weiteres veröffentlicht. Diesmal aber hat der “Bamberger Zwiebeltreter” nachgehakt. Werden die Bischöfe und das Domkapitel vom Staat bezahlt? Warum sinkt die Förderung der Kindergärten und Erwachsenenbildung, weshalb steigt der Ansatz für “Versorgung, Immobilienverwaltung” auf 23,4 Mio. Euro nach 14 Mio. in 2020?
Wir sind dankbar, dass der Finanzdirektor des Erzbistums, Mathias Vetter, ausführlich antwortete. Aus unseren schriftlich eingereichten Fragen und den schriftlichen Antworten ist ein Beitrag entstanden, der für ein Internet-Portal ein wenig groß geraten ist. Spannend ist er bis zum Schluss. Durch die reiche Gliederung in Abschnitte wollen wir es unseren Leser*innen erleichtern, sich gewissermaßen in Raten zu informieren. Es ist eine seltene Gelegenheit, sich so eingehend mit den Finanzen eines Bistums zu beschäftigen. Bitte machen Sie davon Gebrauch und gerne auch ihr Umfeld auf diese Informationsquelle aufmerksam.
Redaktion “Bamberger Zwiebeltreter” (BAZ): Wie haben sich das Haushaltsvolumen und die Kirchensteuereinnahmen gegenüber 2020 verändert?(Kirchensteuern zahlen nur allgemein steuerpflichtige Angehörige einer Kirche, und das nur in Deutschland)
Finanzdirektor Vetter: Das Haushaltsvolumen stieg von 2020: 231,7 Mio. € auf 2023: 233,5 Mio. € (jeweils Summe der Erträge). Die Kirchensteuereinnahmen entsprechend den Haushaltsplanungen: 2020: 178,4 Mio. € auf 2023: 177,5 Mio. €.
BAZ: Wie sind die Staatsleistungen – im Erzbistum heuer 11 Mio. Euro – zusammengesetzt? Woher kommt das Geld und was ist die Zweckbestimmung? In vielen Leserforen im Internet ist oft die Rede davon, dass die Bischöfe oder die Domkapitel vom Staat (direkt) bezahlt werden. Stimmt das?
Vetter: Die Staatsleistungen (Dotationen) werden vom Freistaat Bayern an die sieben bayer. (Erz-) Diözesen ausbezahlt. Die Verteilung erfolgt über die Erzdiözese München und Freising. Sie setzen sich vor allem aus Zahlungen für Seelsorgegeistliche, für Emeritenpensionen, für Versorgungsaufwendungen, für Erzbischof und Domkapitel sowie für Sach- und Personalkosten der Priesterseminare zusammen. Diese Zahlungen basieren vornehmlich auf Regelungen im Bayer. Konkordat und verschiedenen weiteren Vereinbarungen zwischen dem Freistaat Bayern und den bayer. (Erz-)Diözesen. Bei den Zahlungen handelt es sich um pauschalierte Leistungen. Derzeit sind Vertreter der Bundesregierung und der Bundesländer mit den Katholischen Büros sowie evangelischen und katholischen Vertretern dabei, ein Grundsätzegesetz zur Ablösung der Staatsleistungen auszuarbeiten. Dieses Gesetz soll dann den Bundesländern die Grundlage bieten, auf Länderebene die kirchlichen Dotationen abzulösen. Die Kirchen stehen diesem Vorhaben offen gegenüber, da diese berechtigten Leistungen in der heutigen Zeit nicht mehr vermittelbar sind. – Daneben werden seit Jahren schon Baulastverpflichtungen des Bayer. Staates bei Pfarrhäusern auf dem Gebiet Bayer. Diözesen (einzelne Gebäude mit staatlichen Verpflichtungen) entsprechend der Bayer. Haushaltslage abgelöst. Davon zu unterscheiden sind Subventionen (für Kindertagesstätten und Schulen), wie sie beispielsweise auch andere private Träger für die Erfüllung der gesellschaftlichen Aufgaben im Kinder- und Jugendhilfebereich erhalten.
BAZ: Wofür gib das Erzbistum Bamberg Schlüsselzuweisungen aus und an wen?
Vetter: Schlüsselzuweisungen erhalten die Kirchenstiftungen in den Seelsorgebereichen des Erzbistums Bamberg. Diese werden auf Basis von Katholikenanzahl und Fläche (in qkm) ermittelt. Weiterhin erhalten die Kindertagesstätten in kirchlicher Trägerschaft im Erzbistum Bamberg eine Schlüsselzuweisung. Diese setzt sich aus einem Fixbetrag pro Gruppe und einer weiteren Pauschale ab dem 23. Kind in der Gruppe zusammen. (Zwei Mio. Euro stehen wegen der hohen Energiekosten in einem Sonderbudget für die Pfarreien bereit).
BAZ: Bei einem Gesamtbudget von 233,5 Mio. Euro sind für soziale Dienste nur 24,8 Mio. Euro vorgesehen. Wer sind die Empfänger?
Vetter: Diözesancaritasverband Bamberg e.V. und Kreiscaritasverbände e.V.: 18,1 Mio. €; sonstige soziale Dienste: 2,2 Mio. € (vor allem SKF e.V., Kath. Mädchensozialarbeit e.V.); Kindertagesstätten: 4,5 Mio. €. Im Erzbistum Bamberg ansässige kirchliche Krankenhäuser haben in der heutigen Zeit selbstständige Rechtsträger zumeist in der GmbH-Struktur (Bsp. Waldkrankenhaus Erlangen, Malteser Deutschland, St. Theresien Krankenhaus Nürnberg, Ordensgemeinschaft vom Göttlichen Erlöser = Niederbronner Schwestern).
BAZ: Wie hat sich in Zahlen das pastorale Personal seit 2020 verändert, wie die Zahl der Religionslehrkräfte?
Vetter: Pastorales Personal (Geistliche, Pastoral-/Gemeindereferenten): 2020: 449 (12/2019) zu 2023: 407 (12/2022). – Religionslehrkräfte i. K. 2020: 218 (12/2019) zu 2023: 185 (12/2022).
Anmerkung BAZ: Aus dem Haushaltsplan ist ersichtlich, dass die Ausgaben für pastorales Personal und die überpfarrliche Seelsorge von 20 auf 23 um 3,3 auf 33,7 Mio. Euro sinken.
BAZ: Immer wieder liest man in Foren, dass Priester vom Staat bezahlt werden. Stimmt das?
Vetter: Nein. Es wird lediglich ein geringer Pro-Kopf-Betrag pro Seelsorgegeistlichen als Staatsleistung auf Basis des Bayer. Konkordats (vgl. oben) an die Diözesen überwiesen.
BAZ: Welche Gehaltsstaffel gilt für Priester (Einstiegsgehalt, Endstufen-Gehalt)?
Vetter: Je nach Qualifikation und Funktion: Einstiegsgehalt: 70% v. A13 – 85% v. A14. Ansonsten orientiert sich die Stufenentwicklung an der Beamtenbesoldung.
Anmerkung BAZ: Beamtenbesoldung Bayern A 13 Eingangssstufe: 4770 Euro, A 14 Eingangsstufe 5120 Euro.
BAZ: Werden die Religionslehrer an Schulen nicht vom Staat bezahlt? Und warum ist auch deren Zahl rückläufig, so dass die Kosten von 14,2 auf 12,9 Mio. sinken?
Vetter: Grundsätzlich werden geleistete Unterrichtsstunden als staatliche Pflichtleistung vom Staat erstattet. Die Zahl der Religionslehrer ist rückläufig zum einen, weil die Anzahl der Religionsstunden an den Schulen rückläufig ist und zum anderen weil es immer weniger junge Menschen gibt, die diesen Beruf für sich wählen. Für das Jahr 2023 wurden die Personalkosten für Religionslehrer i. K. auf ca. 12.3 Mio. € kalkuliert und die Personalkostenerstattungen mit 3,2 Mio. € veranschlagt (KSt 410000 Schulischer Religionsunterricht).
BAZ: Womit erklärt sich die Steigerung der allgemeinen Verwaltungskosten von 21,96 auf 28,77 seit 2020?
Vetter: Hierunter fallen auch die Querschnittsabteilungen in der Diözesanverwaltung, wie Bau-, Personal- oder Finanzabteilung. Neben den gestiegenen Personal- und Sachkosten führen auch gesetzliche Anforderungen (Umsetzung Grundsteuerreform, Umsetzung Neuregelungen des § 2b UstG, Datenschutzbestimmungen etc.) sowie der notwendige Ausbau der Digitalisierung (Einführung Vertrags- und Dokumentenmanagementsystem etc.) zu höheren Ausgaben.
BAZ: Wie und wodurch hat sich das pastorale Personal in den vier Jahren entwickelt, dass die Kosten von 29,24 auf 26,1 Mio. Euro sinken?
Vetter: Siehe oben, die Entwicklung der Anzahl pastorales Personal. Es gibt immer weniger junge Menschen, die bereit sind, einen pastoralen Beruf zu ergreifen.
BAZ: Was ist unter einem „Haushaltsbudget“ zu verstehen und wie erklärt sich die Steigerung von 18,56 auf 21,29 Mio. Euro?
Hierunter fallen ausschließlich die Zuweisungen an die Seelsorgebereiche (insbes. Kirchenstiftungen). Im Haushaltsjahr 2023 ist ein außerordentlicher Zuschuss zur Unterstützung der Finanzierung der gestiegenen Energiekosten enthalten.
BAZ: Woraus resultiert die Steigerung der Kosten der Jugendseelsorge vom 9,22 auf 13,44 Mio. Euro?
Vetter: Im Haushalt 2023 ist ein außerordentlicher Baukostenzuschuss (4,0 Mio. €) für die Sanierung der Gebäude der Stiftung Jugendhaus Burg Feuerstein enthalten.
BAZ: Was hat es mit den Kosten der „Ausländerseelsorge“ (eine Mio. Euro) auf sich, werden in der Kranken-/Notfall- (Kosten:3,01 Mio. Euro) und “sonstigen Seelsorge” (3,6 Mio. Euro) andere Personen als Priester beschäftigt? Weshalb entstehen hier separate Kosten, wie zahlreich ist dieses Personal?
Vetter: Unter „Ausländerseelsorge“ ist die Seelsorge zu verstehen, die auf dem Gebiet des Erzbistum Bamberg wohnhafte, aus anderen Ländern stammende Katholiken zu Teil wird. Diese wird in der Regel von einem Geistlichen dieser Nationalität (teilweise stellenanteilig) in der Muttersprache erbracht und oft überdiözesan organisiert. – In der Kranken-/Notfall- und sonstigen Seelsorge werden in überwiegenden Fällen Pastoralreferentinnen und -referenten eingesetzt. Priester sind in der sog. kategorialen Seelsorge in geringerer Zahl tätig, vorwiegend in der pfarrlichen Seelsorge.
BAZ: Was fällt in der Erwachsenenbildung weg, so dass die Kosten von 4,65 auf 3,78 Mio. sinken?
Vetter: Hier ist v. a. die Bezuschussung des Kath. Landvolkhochschule Feuerstein e. V. entfallen (rd. 0,5 Mio. €). Aus Gründen der zu tragenden enormen Gebäudekosten wurde vor einiger Zeit schon die Konzentration auf die Standorte der fünf Bildungs- und Exerzitienhäuser Akademie Caritas-Pirckheimer Haus, Bistumshaus St. Otto, Bildungs- und Tagungshäuser Vierzehnheiligen, Jugendhaus Burg Feuerstein und Jugendhaus Am Knock beschlossen.
BAZ: Weshalb wurde der Ansatz für Medien- und Büchereiarbeit von 1,73 auf 0,98 Mio. reduziert?
Vetter: Die Beschäftigten der Stadtbücherei Bamberg waren bis zum 31.12.2022 beim Erzbistum Bamberg angestellt. Deshalb wurden die entsprechenden Personalaufwendungen (und –erstattungen) beim Erzbistum erfasst. Mit dem Übergang der Betriebsträgerschaft der Stadtbücherei Bamberg an die Stadt Bamberg zum 1. Januar 2023 wurden auch die Beschäftigungsverhältnisse überführt, so dass ab 2023 lediglich der bisherige Finanzierungsanteil (dieser hat sich durch die neue Trägerstruktur nicht geändert) des Erzbistums im Haushalt dargestellt wird.
BAZ: Bei den Sozialen Diensten fällt ein Absinken der Ausgaben für Kindertagesstätten von 8,29 auf 4,48 Mio. auf. Wie erklärt sich das?
Vetter: In den Ausgaben für Kindertagesstätten sind auch Investitionszuschüsse enthalten. Hier erfolgt die Bezuschussung objekt-/anlassbezogen und nicht linear. Entsprechend der Anträge der Träger-Kirchenstiftungen für Gebäudesanierungen kann der zu planende Zuschussbetrag jährlich variieren.
BAZ: Was sind die gemeinsamen Aufgaben der deutschen bzw. bayerischen Bistümer (im Budget zusammen 8,5 Mio. Euro)?
Vetter: Es gibt auf Bundes- bzw. Landesebene Einrichtungen/Institutionen/Verbände etc., die eine überdiözesane Funktion erfüllen (Synergie). Diese werden nach einem Verteilungsschlüssel (Kirchensteueraufkommen) von allen (Erz-)Bistümern gemeinsam finanziert.
BAZ: Bedeutet der Ansatz für missions- und weltbezogene Unterstützung von 2,458 Mio. Euro, dass dies der Betrag ist, den das Erzbistum Bamberg zur Linderung der Not von Menschen und Missionsstationen in aller Welt beisteuert? Ist darin auch noch der früher bekannte „Peterspfennig“ für den Vatikan enthalten und wenn nicht: Wo verbirgt er sich, in welcher Höhe?
Vetter: Unter diese Position fallen Ausgaben für die Unterstützung weltkirchlicher Arbeiten (z. B. Projekte in der Partnerdiözese Thies), Katastrophenhilfe (individuell, anlassbezogen) und Flüchtlingsarbeit. Der Peterspfennig (2023: 80.000 €) ist in der Kostenstelle 900200 Heiliger Stuhl „Peterspfennig“ abgebildet.
BAZ: Wie erklärt sich die Steigerung der Ausgaben für Versorgung, Immobilienverwaltung von 14 auf 23,4 Mio. Euro?
Vetter: Die Planung der Betriebskosten musste in den Jahren von 2020 bis 2023 um 2,5 Mio. € angehoben werden. Außerdem hat sich der Aufwand für die Versorgungsrückstellungen (handelsrechtliche Abbildung aller Versorgungsverpflichtungen) im gleichen Zeitraum um 4,5 Mio. € erhöht.
BAZ: Kommen zu dem Vermögen des Erzbistums in Höhe von 839 Mio. Euro noch die Vermögenswerte der Pfarreien hinzu und gibt es dazu auch eine Wertermittlung? Wenn ja: wie ist das Ergebnis?
Vetter: “Nein. Die Vermögenswerte der Pfarreien sind in den Rechnungslegungen der rund 550 jeweils rechtlich selbstständigen (Filial-)Kirchenstiftungen (= selbständige juristische Personen des öffentlichen Rechts) erfasst. Eine Zusammenführung mit den Vermögenswerten des Erzbistums Bamberg (= Körperschaft des öffentlichen Rechts) ist nicht zulässig, da rechtlich keine Struktur vergleichbar eines Konzerns vorliegt.
BAZ: Welche „Verpflichtungen“ stehen dem Vermögen des EB gegenüber. Woraus sind sie entstanden, wie werden sie abgetragen oder ausgeglichen?
Vetter: Die vorhandenen Verpflichtungen (rd. 166 Mio. €) beinhalten v.a. Rückstellungen für gewährte Investitionszuschüsse (zugesagte Zuschüsse für Baumaßnahmen kirchlicher Rechtsträger), Rückstellungen für Beihilfeverpflichtungen gegenüber den Mitarbeitern (rd. 166 Mio. €) und einer (bilanziellen) Absicherung gegenüber der Emeritenanstalt. Nachdem das Erzbistum sich freiwillig zur Erstellung eines handelsrechtlichen Abschlusses nach den Maßstäben für große Kapitalgesellschaften verpflichtet hat, sind seit dem Jahr 2018 verpflichtend diese Positionen in der Bilanz darzustellen.
BAZ: 472 Mio. Euro zweigebundene Rücklagen für die Bauerhaltung: Heißt das, dass das EB diesen Betrag als Bankguthaben oder in Wertpapieren zurückgelegt hat? Kann man sich in der Diözesanleitung vorstellen, dass die Gläubigen und Kirchensteuerzahler diese Rücklage als totes Kapital betrachten?
Vetter: Die zweckgebundenen Rücklagen des Erzbistums setzen sich wie folgt zusammen (31.12.2021): Betriebserhaltungs-Rücklage: 225 Mio. €; Baurücklage: 157 Mio. €; sonstige zweckgebundene Rücklagen: 91 Mio. €; freie Rücklagen: 53 Mio. €. Dem gegenüber stehen die langfristige Kapitalanlagen von 566 Mio. €. Diese Rückklagen dienen – neben der notwendigen Absicherung zur Sicherstellung der Aufgabenerfüllung in finanziell schwierigen Zeiten (Betriebserhaltungsrücklage und freie Rücklage) – auch als Basis für eine Ertragserzielung zur Verwendung für den laufenden Haushalt (9 Mio. € im Haushalt 2023)
BAZ: Vermögen der Emeritenanstalt 215 Mio. Euro. Liegt so viel Geld auf Konten oder anderen Anlageformen bereit, um die „Rente“ (Pensions- und Beihilfeverpflichtungen) allein der Priester zu bezahlen oder ist das Geld auch für die Rente anderen kirchlichen Personals gedacht.
Vetter: Die Emeritenanstalt der Erzdiözese Bamberg dient nur der Versorgung der Geistlichen im Ruhestand. Die Versorgungsrückstellung ist in dieser HGB-Bilanz verpflichtend abzubilden. Da die laufenden Einnahmen der Emeritenanstalt nicht mehr zur Finanzierung der jährlichen Versorgungsleistungen ausreichen (Priester gehen mittlerweile öfter vor dem 70. Lebensjahr in den Ruhestand), ist eine Mitfinanzierung des Erzbistums notwendig.
BAZ: Wieso wurden/werden Priester nicht ganz einfach über die staatliche Rentenversicherung versorgt? Für wie viele Ruhestandspriester ist diese Rücklage gedacht? Und wie hoch in Prozent zum letzten Gehalt sind die Renten?
Vetter: Die Versorgungsrückstellung setzt sich aus den Verpflichtungen gegenüber den Ruhestandsgeistlichen aber auch aus den zu kalkulierenden Verpflichtungen gegenüber den derzeit noch aktiven Geistlichen zusammen (Versicherungsmathematische Gutachten). Derzeit erhalten 139 Ruhestandsgeistliche Versorgungsleistungen aus der Emeritenanstalt. Die Pension entspricht 71,75% der ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge.
Zur Abrundung: Das Erzbistum Bamberg erstreckt sich über Ober- und Teile Mittelfrankens sowie der Oberpfalz. Es besteht aus 339 Pfarreien und 35 Seelsorgebereichen, in denen 630000 Katholik*innen leben.
Die Finanzverwaltung obliegt professionellen Kräften, die die Haushalts- und Finanzpläne ausarbeiten. Der jeweilige Haushaltsplan wird mit allen Abteilungen der Bistumsleitung abgestimmt und dann im Diözesansteuerausschuss beraten und beschlossen. Diesem Gremium gehören auch Finanzexperten im Laienstand an, die aus den Pfarreien entsandt werden. Darin hat selbst der jeweilige Erzbischof nur eine Stimme. So etwas wie die bombastische Ausgestaltung des Bischofshauses wie vor Jahren in Limburg sollte sich also im Erzbistum Bamberg nicht wiederholen. Und hoffentlich auch andernorts nie wieder.
Am Schluss eine Einladung an die Leser*innen: Machen Sie von der Kommentarfunktion Gebrauch. Schreiben Sie Ihre Meinung, stellen Sie weitere Fragen.
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2 Antworten
Die Zahlen spiegeln das tatsächliche monetäre soziale Engagement des Erzbistums nicht wieder. Auch auf die Fläche gerechnet, ist das Bistum nicht vermögend. Der Leistungsanteil der Ehrenamtlichen, Spender und Rabattgewährer wird komplett vom Autor ausgeblendet. Selbst die Liegenschaften sind, mittels Erbbaurechtsverträgen und Vermietungen an Arme, in der “Caritas” eingebunden. Im sozialen Bereich allein kann man die Summe etwa auf eine Milliarde jährlich! aufrunden. Die kritisierten “allgemeinen Verwaltungskosten” sorgen für die Realisierung eben dieser Leistungen für die Gesellschaft. Die Bewertung des Eigenkapitals, meist Immobilien, ist auch aufgrund geltender staatlicher Bilanzierungsregeln völlig überzogen.
Alles, was bei diesen Energiepreisen und der Inflation kein Passivhaus ist, müsste man eigentlich negativ bilanzieren.
Das Erzbistum ist die Allmende aller Gläubigen. Sie sind quasi die Aktionäre. Als einer dieser “Aktionäre” kommentiere ich.
Bitte redigieren sie diesen Artikel unter den erwähnten Aspekten nochmal. Vielen Dank.
Es ging in dem Beitrag zu den Bistumsfinanzen darum, die Zahlen aus dem Haushaltsplan 2023 und dem Jahresbericht 2021 einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Diese Mühe machen sich etablierte Medien außerordentlich selten; die begnügen sich meist mit der Veröffentlichung einer Pressemitteilung aus dem Ordinariat (und darin kommen die von Ihnen, Herrn Heim, angeforderten Zahlen schon gar nicht zum Ausdruck). Die immateriellen Werte der Kirche können nicht exakt beziffert werden, übrigens genauso wenig wie man den Schaden beziffern kann, den die Kirche an Leib und Seele ihrer Gläubigen und sogar der Priester anrichtet (denken wir an die Missbrauchsopfer und deren Angehörigen sowie an die Missachtung der Menschenrechte in Bezug auf den Zölibat oder den Ausschluss der Frauen von Weiheämtern), von den unrühmlichen Auswirkungen der politischen Ambitionen der Kirche in der Vergangenheit ganz zu schweigen. Die Finanzen und Leistungen der Kirchengemeinden und ihrer aktiven Angehörigen waren nicht Gegenstand dieses Beitrags, es ging nur um das Erzbistum. Die Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte der Kirchengemeinden sind wahrscheinlich mit einem vernünftigen Aufwand nicht zu recherchieren. Dass es allein in Deutschland noch viel reichere Bistümer als das Bamberger gibt, wird in dem Beitrag erwähnt. Ihrer Bitte, den Artikel nach Ihren Wünschen und unter Berücksichtigung Ihrer Meinung zu redigieren, wird nicht entsprochen. Bitte haben Sie Verständnis: Wir haben hier kein Wunschkonzert. Forderungen des Ordinariats nach Berichtigungen liegen übrigens nicht vor.