Pettstadt. Zum 1. Januar 2023 wird in Pettstadt die Gebühr für die Abwasserreinigung angehoben: von zuvor 1,35 über 1,73 auf 2,52 Euro pro Kubikmeter. Was der einzelne Haushalt oder Gewerbebetrieb letztlich zu zahlen hat, richtet sich nach dem Verbrauch von Trinkwasser aus der kommunalen Wasserversorgung – abzüglich des „Gartenwassers“. Was zum Bewässern der Gärten verspritzt wird und somit nicht der Kanalisation zugeführt wird, kann mithilfe von separaten Wasserzählern ermittelt und abgezogen werden.
Dem Gemeinderat fiel die Neufassung der Satzung nicht leicht, obzwar seit Jahren ein Defizit aus der Abwasserreinigung mitgeschleppt wird. Kanalisation und Kläranlage müssen per Gesetz kostendeckend betrieben werden, das heißt: Der durch Baukostenzuschüsse, Beiträge und Gebühren nicht ausgeglichene Kostenaufwand darf nicht aus allgemeinen Steuereinnahmen subventioniert werden.
Mit der vormaligen Abwassergebühr von 1,35 Euro pro Kubikmeter zählte Pettstadt zu den „billigen“ Gemeinden. Woanders sind Preise jenseits der vier Euro längst obligatorisch; im Landkreis Bamberg bewegen sich die Abwassergebühren vielfach um 2,50 bis 3,60 Euro, informierte Geschäftsleiter Roland Hack.
Weil die personell eng aufgestellte Gemeindeverwaltung mit einer neuen Globalberechnung unter Einschluss der vorhandenen Anlagenwerte überfordert gewesen wäre, schaltete der Gemeinderat das Würzburger Fachbüro „Kommunale Transparenz“ ein. Dessen Sachverständiger Michael Moritz rechnete in der Dezember-Sitzung dem Gemeinderat vor, woher das Defizit stammte: Ohne Bewertung des Vermögens (2006 wurden zum Beispiel 400000 Euro investiert), ohne Abschreibung, ohne Berücksichtigung von Zinsaufwendungen, noch dazu bei steigenden Betriebskosten ergibt sich ein schiefes Bild. So müssten allein zum Verlustausgleich der letzten vier Jahre bis 2026 je 0,31 Euro pro Kubikmeter aufgeschlagen werden. Und diese Kostenmehrung solle man gleich beibehalten, um einen Puffer für die sich abzeichnende Erneuerung des Klärwerks zu schaffen, riet der Experte.
Ohnehin ist mit Steigerungen der Stromkosten von bislang etwa 24000 Euro/Jahr auf rund 54000 Euro zu rechnen. Bürgermeister Jochen Hack (FW) berichtete, dass die Versuche des Klärwärters, den Stromverbrauch durch reduzierten Einsatz eines Kompressors zu senken, ergebnislos eingestellt werden mussten. Der Bürgermeister informierte, dass nach einer Modellrechnung eine vierköpfige Familie mit monatlichen Mehrbelastungen in Höhe von zwölf Euro rechnen müsse, wenn die Gebühr auf 2,52 Euro angehoben wird.
CSU-Gemeinderat Alexander Hummel wollte erreichen, dass die Defizite der letzten vier Jahre, die aus dem Gemeindesäckel doch schon bezahlt seien, den Bürgern nicht auf die künftigen Abrechnungen gesattelt werden. Zudem schlug er vor, die Zählergebühr (derzeit 70 Euro/Jahr) anzuheben, um Vielverbraucher, also etwa größere Familien, zu entlasten. Davon riet Gutachter Moritz jedoch ab, weil die Abwassergebühr auch nach der Anhebung des Kubikmeterwertes noch als „moderat“ empfunden werden müsse. Die Steigerung der Grundgebühr könne man sich noch aufheben.
Im Übrigen, auch das wurde nicht verschwiegen, wird die höhere Abwassergebühr dazu führen, dass die Bevölkerung mit der kostbaren Ressource Trinkwasser sparsamer umgehen wird. Was Alexander Hummel zu der Feststellung veranlasste: Bei geringerem Verbrauch und steigenden Kosten werde die Gebühr weiter erhöht werden müssen. Zuletzt zapften die Pettstadter im Jahr annähernd 90000 Kubikmeter aus der Anlage des Wasserzweckverbandes: Wegen des Lockdowns waren mehr Menschen längere Zeit zu Hause. Die Toilettenspülung dürfte deswegen häufiger als früher benutzt worden sein. Und viel Wasser wurde in den heißen, trockenen Monaten auch in den Gärten verspritzt. Nicht jede*r hat einen Gartenwasser-Zähler.
Am Ende beschloss der Gemeinderat die Gebührenerhöhung einstimmig. Am 1. Januar 2023 tritt sie in Kraft. Nebenbei ist das ein Signal an die Aufsichtsbehörden, dass die Gemeinde gewillt ist, ihre eigene Finanzkraft auszuschöpfen. Das ist mit Blick auf die Genehmigung von Haushaltsplänen und Zuschüssen zu den bevorstehenden Großprojekten dringend geboten, bedeutete Bürgermeister Hack.
Für die Städtebauförderung im Bereich „Sozialer Zusammenhalt“ meldet Pettstadt folgende Projekte an: Umgestaltung der Freiflächen an der Fähre (562000 Euro), Rückbau der Hauptstraße (920000 Euro) sowie Erwerb und Ausbau der Etterwege (226000 Euro). Noch ist offen, welche Maßnahmen ab 2023 finanziert werden.
Einig war sich der Gemeinderat darüber, im Gemeindegebiet keine Vorrangfläche für die Windkraft zur Fortschreibung des Regionalplanes zu melden. Es könnte zwar auf dem Mainberg vereinzelt ein Windrad aufgestellt werden; für die angestrebte Bündelung von Rotoren reichen die Abstände (1000 Meter mindestens) zu den nächsten Siedlungen nicht. Zudem verweist der Gemeinderat darauf, dass die Windhöffigkeit über dem Mainberg nicht auf einen rentablen Betrieb von Windkraftanlagen schließen lässt. Statt den Wind zu nutzen, will Pettstadt jedoch im Zusammenwirken mit der Gemeinde Frensdorf untersuchen, ob und wo Freiflächen-Photovoltaikanlagen entstehen können.
Freude bereitet die Einbeziehung Pettstadts in die Ausweisung von Wanderwegen im Steigerwald. Für eine Beteiligung in Höhe von 865 Euro gelangt die Gemeinde in den Vorzug einer zielgenauen Beschilderung. “Dann werden die Wanderer hoffentlich auch den einen oder anderen Euro im Pettstadter Einzelhandel oder bei unseren Gastromen sitzen lassen,” meinte Bürgermeister Jochen Hack.
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Eine Antwort
Endlich gibts mal ein paar Hintergrundinfos zu den Diskussionen im Gemeinderat. Danke.