Die von der deutschen Bundesregierung geplante Reform der Krankenhausvergütung im Jahr 2023 sieht vor, dass die Vergütung der Krankenhäuser stärker an Qualitäts- und Effizienzkriterien geknüpft werden soll. Dadurch sollen unnötige Krankenhausbehandlungen vermieden und die Versorgungsqualität verbessert werden. Gleichzeitig wird auch eine Schließung von Kliniken in ländlichen Regionen befürchtet, da viele dieser Kliniken nicht mehr ausreichend rentabel wären, um eine akut stationäre Versorgung anzubieten. Dies könnte dazu führen, dass die Grund- und Regelversorgung im ländlichen Raum in Gefahr gerät. Es gibt daher sowohl Befürworter als auch Kritiker dieser Reformpläne.
„Die geplante Reform der Krankenhausvergütung durch die Bundesregierung wird keine Revolution, sondern einen Kahlschlag der deutschen Kliniklandschaft nach sich ziehen,“ so Landrat Johann Kalb in seinem Schreiben. Er betont, dass der Kreistag geschlossen hinter den Kliniken und Pflegeheimen stehe und alles für eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung im Landkreis tun werde. Eine Reform im Gesundheitswesen sei notwendig, aber sie müsse durchdacht und mit allen Beteiligten abgestimmt sein, um nicht zu einem Kahlschlag der deutschen Kliniklandschaft zu führen. Die medizinische und pflegerische Versorgung der Bevölkerung stehe auf dem Spiel, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung und der steigenden Anzahl älterer Menschen, die eine intensivere gesundheitliche Versorgung benötigen.
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