Polizei staunte: deutsches Autokennzeichen mit italienischer Zulassung

1.02.2023

Bamberg. Schleierfahnder kontrollierten am Dienstagnachmittag einen Audi, der auf der A73 in Richtung Nürnberg unterwegs war, da an dem Wagen deutsche Kennzeichen mit italienischer Zulassung angebracht waren. Diese Kuriosität war den Beamten bislang nicht bekannt und deshalb auch sofort aufgefallen. Der 37-jährige italienische Fahrer erklärte dies damit, dass er den Audi an diesem Tag in Deutschland gekauft habe und direkt nach Italien ausführen wolle. Er habe sich allerdings nur eine italienische Überführungszulassung besorgt und diese auch noch aus Zeitgründen am Ort des Fahrzeugkaufes auf einen deutschen Kennzeichenrohling pressen lassen. Hier handelt es sich allerdings um eine unzulässige Fernzulassung: Selbst Überführungskennzeichen aus anderen EU-Ländern haben nur im jeweils eigenen Land Gültigkeit und auch nur dann, wenn sie korrekt auf ein Landeskennzeichen gepresst werden. Es bestand somit keinerlei Zulassung, kein Versicherungsschutz und auch es wurden keine Steuerabgaben getätigt. Die Kennzeichen wurden von der Polizei sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden. Der Fahrer musste zudem eine Sicherheitsleistung von 1.000 Euro für die zu erwartende Strafe bezahlen, da ein Ermittlungsverfahren wegen des  Kennzeichenmissbrauchs, der Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung sowie wegen der fehlenden Zulassung eingeleitet wurde.

Kleintransporter fährt auf Sattelzug 

Viereth-Trunstadt. Am späten Dienstagabend fuhr der 28-jährige Fahrer eines Iveco Kleintransporters auf der A70 in Richtung Bayreuth einem Sattelzug ins Heck. Glücklicherweise blieben beide Fahrer unverletzt. Der Kleintransporter musste allerdings abgeschleppt werden und der Gesamtschaden ist mit geschätzten 20.000 Euro nicht unbedeutend. Die Polizei bedankt sich bei der freiwilligen Feuerwehr Knetzgau für die tatkräftige Unterstützung.

Tscheche missachtete das Fahrverbot

Hallstadt. Bei der Kontrolle eines tschechischen VW, welcher am Dienstagnachmittag auf der A70 in Richtung Schweinfurt unterwegs war, stellten die Schleierfahnder fest, dass der tschechische Führerschein des 26-jährigen Fahrers zur Durchsetzung eines Fahrverbotes in der Fahndung ausgeschrieben war. Aufgrund eines Geschwindigkeitsverstoßes 2019 in Deutschland wurde 2020 ein Fahrverbot für einen Monat wirksam, das natürlich auch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern vollstreckt wird. Hierzu muss der Führerschein allerdings zur Anbringung eines Vermerkes kurz abgegeben werden. Da der Fahrer sein Fahrverbot aber nie antrat, blieb es aktiv und er fährt seit 2020 in Deutschland verbotswidrig. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden und der Führerschein sichergestellt. Zusätzlich erwartet den Mann nun auch ein Strafverfahren wegen Fahrens trotz eines Fahrverbots.

Schäden zurückgelassen

Bamberg. In der Schützen-Tiefgarage wurde am Dienstag zwischen 14.15 Uhr und 15.45 Uhr die Front eines dort geparkten weißen Dacia Duster angefahren. An dem Auto entstand Sachschaden von etwa 1500 Euro, der Unfallverursacher flüchtete. – Eine weitere Unfallflucht trug sich am Dienstag gegen 11.20 Uhr in der Franz-Ludwig-Straße zu. Eine 62-jährige Autofahrerin stieß während eines Parkmanövers gegen die Fahrerseite eines schwarzen Mercedes. Sie fuhr nach dem Zusammenstoß einfach weiter, obwohl Sachschaden von etwa 2000 Euro entstanden war. Aufgrund des abgelesenen Kennzeichens konnte die Unfallverursacherin schnell von der Polizei ermittelt werden. Sie muss sich wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten.

Beifahrer führt Marihuana mit

Eggolsheim. Schleierfahnder kontrollierten am Dienstagvormittag einen Mercedes, der auf der A73 in Richtung Nürnberg unterwegs war. Beim 33-jährigen Beifahrer wurde ein Beutel mit ca. 25 Gramm Marihuana-/Tabakgemisch gefunden und sichergestellt. Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Nie Kraftfahrzeugsteuer gezahlt

Eggolsheim. Am Dienstagvormittag fiel den Schleierfahndern ein VW auf, welcher auf der A73 in Richtung Coburg unterwegs war. Der 44-jährige Fahrer legte hierzu einen ukrainischen Führerschein vor, der aber in der EU keine Gültigkeit mehr hat, da der Mann schon seit vielen Jahren fest in Deutschland wohnhaft ist. Zudem war auch der VW zur Stilllegung in der Fahndung ausgeschrieben, da für diesen offensichtlich nie die Kraftfahrzeugsteuer entrichtet worden war. Somit musste die Weiterfahrt unterbunden werden. Den Mann erwartet ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Verstoßes gegen die Abgabenordnung.

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